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   LG Kiel, 19.05.2010 - 9 O 52/10   

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https://dejure.org/2010,13603
LG Kiel, 19.05.2010 - 9 O 52/10 (https://dejure.org/2010,13603)
LG Kiel, Entscheidung vom 19.05.2010 - 9 O 52/10 (https://dejure.org/2010,13603)
LG Kiel, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 9 O 52/10 (https://dejure.org/2010,13603)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei mangelhafter Erbringung eines Werks durch einen Werkunternehmer ist dieser gegenüber dem Auftraggeber zur Erbringung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung verpflichtet; Verpflichtung zur Erbringung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung bei mangelhafter Erbringung ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Kosten bei überhöhter Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Mängelbeseitigungsvorschuss: Es ist keine Luxussanierung geschuldet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens bei überhöhter Hauptsacheforderung (IBR 2010, 1250)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1279
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus LG Kiel, 19.05.2010 - 9 O 52/10
    Dies erscheint ungerecht, so dass im Rahmen der Kostenentscheidung § 96 zu berücksichtigen ist (vgl. ebenso BGH - BGH-Report 2006, 687).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 5 U 178/94

    Umfang der Aufwendungsersatzpflicht bzgl. Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus LG Kiel, 19.05.2010 - 9 O 52/10
    Da es dem Werkunternehmer grundsätzlich freisteht, die Nachbesserung selbst durchzuführen und dadurch das Entstehen des Selbstvornahmeanspruchs der Auftraggeber aus § 637 Abs. 3 BGB zu verhindern, kann ein Auftraggeber grundsätzlich die gesamten Kosten als Vorschuss verlangen, die ein wirtschaftlich denkender, vernünftiger Bauherr für erforderlich halten darf, um den Mangel zuverlässig zu beheben (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, IBR 1996, 150).
  • LG Kiel, 16.09.2011 - 9 O 60/11

    Werkvertragsrecht: Mängelhaftung des Werkunternehmers; Abgrenzung eines

    Gemäß § 96 ZPO können aber die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens getrennt von der Kostenentscheidung der Hauptsache verteilt werden, wenn im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens besondere Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgetragen worden sind (vgl. LG Kiel, BauR 2010, 1279).
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